Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft oder der Wechsel von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form bei unserem Vorstand Lars Mack, wohnhaft im Luisenweg 3 in Sontheim eingereicht werden. Eine Abmeldung beim Trainer ist keine Kündigung der Mitgliedschaft im Verein. Die Kündigung erfolgt zum Jahresende. Kündigungen während eines laufenden Kalenderjahres erfolgen ebenfalls zum Jahresende - der Jahresbeitrag im Kündigungsjahr wird demnach eingezogen.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis spätestens 30. November dem Vorstand angezeigt werden. Die Austrittserklärung von Kindern und Jugendlichen bedarf des Einverständnisses eines Erziehungsberechtigten.
Das Mitglied ist zur Zahlung der Beiträge sowie aller beschlossenen Umlagen und Gebühren bis zum Ende des Kalenderjahres verpflichtet, in dem der Austritt erfolgt. Das Gleiche gilt für gemäß §15 gegen das Mitglied verhängte Strafen.
Ein möglicher Ausschluss eines Mitgliedes aus de Verein erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.