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Sportgelände: 

Fussballverein FV Sontheim/Brenz 1924 e.V.

Jahnstraße 60

89567 Sontheim

(Bild: Google Maps)

 

 

 

Datenschutz & Satzung

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Datenschutzbestimmungen Fussball.de
Datenschutzbestimmungen fupa.net

 

 

 

Satzung des Fußballverein Sontheim-Brenz 1924 e.V.

  • 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein wurde im Jahre 1924 gegründet. Er führt den Namen Fußballverein Sontheim-Brenz. 1924 e.V. Er hat seinen Sitz in 89567 Sontheim a. d. Brenz.

Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heidenheim eingetragen.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Die Farben des Vereins sind schwarz-rot.

  • 2 Zweck

a) Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. d) Parteipolitische, konfessionelle oder rassistische Bestrebungen dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden.

  • 3 Verbandszugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e. V. (WLSB). Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände des WLSB, deren Sportarten im Verein betrieben werden.

4 Mitglieder

Der Verein besteht aus:

a) ordentlichen Mitgliedern ab 18 Jahren, b) Jugendlichen von 15 bis unter 18 Jahren, c) Kindern bis unter 15 Jahren, d) Ehrenmitgliedern, e) außerordentlichen Mitgliedern (juristische Personen und nichtrechtsfähige Vereine).

Jugendliche und Kinder sind, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, in den Organen des Hauptvereins nicht stimmberechtigt. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Jugendordnung. Diese ist durch die Jugendvollversammlung zu beschließen und von der Vorstandschaft zu bestätigen; das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung und Änderungen treten mit der Bestätigung durch die Vorstandschaft in Kraft.

In der Jugendvollversammlung sind alle Vereinsmitglieder zwischen 7 und 18 Jahren sowie alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen stimmberechtigt.

Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch den Vereinsausschuss ernannt.

  • 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Für Kinder und Jugendliche ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Eine Aufnahmegebühr kann von der Hauptversammlung festgesetzt werden.

Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu werden. Sie ist unanfechtbar.

Die Aufnahme eines außerordentlichen Mitgliedes erfolgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Verein durch Beschluss des Vorstandes.

Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks. Es unterwirft sich den Satzungen und Ordnungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört.

6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Ausschluss aus dem Verein, c) durch Tod.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss schriftlich bis spätestens 30. November dem Vorstand angezeigt werden. Die Austrittserklärung von Kindern und Jugendlichen bedarf des Einverständnisses eines Erziehungsberechtigten.

Das Mitglied ist zur Zahlung der Beiträge sowie aller beschlossenen Umlagen und Gebühren bis zum Ende des Kalenderjahres verpflichtet, in dem der Austritt erfolgt. Das Gleiche gilt für gemäß §15 gegen das Mitglied verhängte Strafen.

Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

Ausschließungsgründe können sein:

a) wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung des Beitrages, von Umlagen oder Gebühren für eine Zeit von mindestens einem Jahr in Rückstand gekommen ist, b) bei grobem Verstoß gegen die Satzungen und Ordnungen des Vereins oder von Verbänden, denen der Verein als Mitglied angehört, c) wenn sich das Mitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins oder eines Verbandes, dem der Verein angehört, durch Äußerungen oder Handlungen herabsetzt.

Dem Betroffenen ist vorher rechtliches Gehör zu gewähren. Der vom Vorstand gefasste Ausschlussbeschluss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschlussbeschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Vorstand Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächstfolgende Hauptversammlung zu welcher er einzuladen ist. Auf dieser ist ihm gegebenenfalls Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Die Entscheidung der Hauptversammlung ist endgültig. Bis zur Rechtskraft des Ausschlusses ruhen die Rechte des Mitgliedes.

Für Jugendliche und Kinder gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Ein Berufungsrecht an die Hauptversammlung besteht jedoch nicht.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Rechte an den Verein. Gezahlte Beiträge, Umlagen und Gebühren werden nicht zurückerstattet. Gegenstände und Unterlagen des Vereins sind unverzüglich zurückzugeben.

Die Beendigung einer außerordentlichen Mitgliedschaft ergibt sich aus der zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Verein getroffenen Vereinbarung.

7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich seiner Einrichtungen zu bedienen.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie am Leben des Vereins regen Anteil nehmen, seine Arbeit fördern und ihn, seinen Ruf und sein Vermögen vor Schaden bewahren.

Alle Mitglieder haben in den Angelegenheiten des Vereins gleiches Wahl- und Stimmrecht und sind wählbar für die zu besetzenden Vereins- und Abteilungsämter, soweit in dieser Satzung nichts Abweichendes bestimmt ist.

Zur Übernahme eines Vereinsamtes kann niemand gezwungen werden.

Wahl- und Stimmrecht sind nicht übertragbar.

Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, nach Maßgabe der vom Vorstand gefassten Beschlüsse bestimmte Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Es steht ihnen das Recht zu, an Hauptversammlungen teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht wie bei den ordentlichen Mitgliedern über den Württembergischen Landessportbund.

  • 8 Beiträge und Dienstleistungen

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge, Umlagen, Gebühren zu zahlen und sonstige Dienstleistungen zu erbringen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Die Höhe der Beiträge, Umlagen, Gebühren und Dienstleistungen wird in der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt.

Der Einzug der zu zahlenden Beiträge soll über das Banklastschriftverfahren erfolgen. Mitglieder, die am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, können zu einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr, bis zu 20 % des Mitgliedsbeitrages, verpflichtet werden; hierüber entscheidet der Vorstand.

Beiträge sind jährlich wiederkehrende finanzielle Leistungen des Mitglieds an den Verein. Sie sind spätestens bis zum 31. März für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

Umlagen und sonstige Dienstleistungen sind weitere, nichtperiodische Pflichtbeiträge, die entsprechend den jeweiligen Beschlüssen der Hauptversammlung in Form von Geldzahlungen oder von Arbeitsleistungen zu entrichten sind. Eine Umlage darf höchstens das 6-fache des Mitgliedsbeitrags betragen.

Mitglieder, die sich besonders im Verein engagieren (wie z.B. Übungsleiter, Schiedsrichter, Platz- und Ballwarte) sowie Mitglieder, die zur Bezahlung von Beiträgen, Umlagen oder Gebühren nicht in der Lage sind, kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreien.

Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.

Abteilungen können einen zusätzlichen Abteilungsbeitrag erheben. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft. Wird ein Abteilungsbeitrag wirksam beschlossen, so sind die Abteilungsmitglieder verpflichtet, diesen an die Abteilung zu entrichten. Entsprechendes gilt für zusätzliche Aufnahmegebühren, Umlagen und sonstige Dienstleistungen (siehe §14).

  • 9 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Hauptversammlung, b) der Vorstand c) die Vorstandschaft d) der Vereinsausschuss

  • 10 Die Hauptversammlung

a) Die ordentliche Hauptversammlung Jeweils im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Sie ist vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen zuvor durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Sontheim unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

Die Tagesordnung hat zu enthalten: 1. Erstattung des Geschäftsberichts durch den 1. Vorsitzenden 2. Kassenbericht des Kassierers sowie Bericht der Kassenprüfer, 3. Entlastung der Vorstandschaft, 4. Beschlussfassung über Anträge, 5. Neuwahlen.

Anträge müssen spätestens 10 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Anträge zur Änderung der Satzung können als Dringlichkeitsanträge nicht zugelassen werden.

Anträge zur Änderung der Satzung sind den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekannt zu geben

Der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein stv. Vorsitzender, leitet die Hauptversammlung. Hauptversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder (§ 7) gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der jeweils erforderlichen Mehrheit nicht mit.

Kinder und Jugendliche haben kein Stimmrecht. Sie können auch nicht zu Mitgliedern des Vorstandes und zu Kassenprüfern gewählt werden.

Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem 1. Vorsitzenden oder einem stv. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

(Hinweis zu Satzungsänderungen: Geplante Änderungen sollten 4-6 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.)

b) Die außerordentliche Hauptversammlung

Der 1.Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein stv. Vorsitzender, kann jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn er sie mit Rücksicht auf die Lage des Vereins oder mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für erforderlich hält.

Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe dies gegenüber dem Vorstand schriftlich verlangt. Die Einladung und Abwicklung hat wie bei der ordentlichen Hauptversammlung zu erfolgen.

  • 11 Der Vorstand / die Vorstandschaft

Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) dem 1.stv. Vorsitzenden und c) dem 2.stv. Vorsitzenden,

Die Vorstandschaft besteht aus: a) dem Vorstand b) dem Schriftführer, c) dem Kassierer und d) dem Gesamtjugendleiter

Die Vorstandschaft erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten und überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Hautversammlung. Die Vorstandschaft ist insbesondere zuständig für die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, für die Verwaltung des Vereinsvermögens, für die Aufstellung eines Gesamthaushaltsplanes, für die Genehmigung der Überschreitung von Haushaltspositionen im Rahmen des Gesamthaushaltsplanes, für die Festlegung von größeren und nicht nur eine Abteilung betreffenden Veranstaltungen sowie für die laufende Überwachung der sich aus der Satzung ergebenden Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandschaftsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandschaft werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenenthaltungen zählen nicht mit.

Über die Beschlüsse der Vorstandschaft ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Vorstandschaft wird von der Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.

Der Gesamtjugendleiter wird von der Jugendvollversammlung zur Wahl vorgeschlagen.

Scheidet ein Vorstandschaftsmitglied vorzeitig aus, so kann die Vorstandschaft bis zur nächsten Hauptversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen.

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1.stv. Vorsitzende und der 2.stv. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Der 1. stv. Vorsitzende und der 2.stv. Vorsitzende sind dem Verein gegenüber verpflichtet, von ihrer Einzelvertretungsbefugnis nur Gebrauch zu machen bei Verhinderung des Vorsitzenden.

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit wie oben beschrieben trifft der Vereinsausschuss. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

  • 12 Der Vereinsausschuss

Der Vereinsausschuss besteht aus:

a) der Vorstandschaft, b) den Abteilungsleitern c) den Beisitzern.

Die Beisitzer des Vereinsausschusses werden durch die Hauptversammlung für drei Jahre gewählt. Die Anzahl der Beisitzer sowie deren Aufgaben im Verein werden in einer Geschäftsordnung festgelegt.

Die Abteilungsleiter werden auf den jeweiligen Abteilungsversammlungen gewählt.

  • 13 Haftung der Organmitglieder und Vertreter

Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.

  • 14 Kassenprüfer

Die Kassenführung wird durch zwei von der Hauptversammlung zu wählende ehrenamtliche Kassenprüfer überprüft. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Kassenprüfer dürfen nicht der Vorstandschaft angehören.

Sie haben die Kasse des Vereins zu prüfen und über das Ergebnis ihrer Prüfung jährlich der Hauptversammlung zu berichten

  • 15 Ordnungen des Vereins

Zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins können Ordnungen erlassen werden.

Die Vorstandschaft wird ermächtigt Vereinsordnungen zu beschließen, die vom Vereinsausschuss zu bestätigen sind.

Alle Vereinsordnungen werden durch Auslage im Vereinsheim den Mitgliedern zugänglich gemacht. Dies gilt auch bei Änderungen und Aufhebungen von Vereinsordnungen.

Alle Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinssatzung und werden nicht in das Vereinsregister eingetragen.

  • 16 Abteilungen

Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen. Weitere Abteilungen können im Bedarfsfalle durch Beschluss der Vorstandschaft gegründet werden. Die Geschäfte der Abteilungen werden durch den Abteilungsleiter geführt. Bei Bedarf kann eine Abteilung einen Abteilungsausschuss bilden, dessen Zusammensetzung sich nach den Bedürfnissen der Abteilung richtet. Die Wahl des Abteilungsleiters bzw. der Abteilungsleitung erfolgt in der Abteilungsversammlung.

Die Abteilungen sind fachlich selbstständig und arbeiten unter eigener Verantwortung. Sie verwalten die ihnen durch den Gesamthaushaltsplan des Vereins zugewiesenen Mittel sowie die eigenen Einnahmen selbstständig. Sie dürfen Verbindlichkeiten nur für satzungsgemäße Zwecke im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel eingehen. Sofern Abteilungen mit Zustimmung der Vorstandschaft eigene Kassen führen, unterliegen diese der Prüfung durch den Vereinskassierer.

Jede Abteilung hat für das bevorstehende Geschäftsjahr einen Haushaltsplanentwurf aufzustellen und jährlich einen Kassenbericht vorzulegen.

Die Abteilungsversammlung ist berechtigt, Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sowie sonstige Dienstleistungen für die Abteilungsmitglieder verbindlich zu beschließen. § 8 bleibt hiervon unberührt.

Alle, von Abteilungen durchgeführte Veranstaltungen außerhalb des üblichen Sportbetriebs, sind mit dem Vorstand rechtzeitig abzustimmen.

Das Vermögen der Abteilungen ist Eigentum des Vereins. Alle Einnahmen und Ausgaben der Abteilung sind ordnungsgemäß zu verbuchen. Bei Auflösung, Selbstständigmachung oder geschlossenem Übertritt einer dem Verein angehörenden Abteilung zu einem anderen Verein, verbleibt das gesamte Vermögen der Abteilung beim Hauptverein.

Die Abteilungen sind berechtigt, sich eine Abteilungsordnung zu geben, die von der Abteilungsversammlung zu beschließen und der Vorstandschaft zur Genehmigung vorzulegen ist. Diese darf den Bestimmungen dieser Satzung nicht entgegenstehen.

Die Abteilungsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinssatzung und werden nicht in das Vereinsregister eingetragen.

  • 17 Strafbestimmungen

Die Mitglieder des Vereins unterliegen unbeschadet der in § 6 vorgesehenen Ausschlussregelungen einer Vereinsdisziplinargewalt.

Die Vorstandschaft kann Vereinsstrafen gegen jedes Mitglied verhängen. Gründe können insbesondere sein, wenn das Mitglied gegen die Satzung oder eine Ordnung verstößt oder das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins schuldhaft verletzt.

Als Vereinsstrafen sind zulässig Verweis, Verwarnung, Geldstrafe bis zu drei Jahresbeiträgen, Ausschluss vom Sportbetrieb und von Veranstaltungen bis zu einem Jahr, Aberkennung von Vereinsämtern oder Vereinsauszeichnungen.

Für denselben Verstoß können mehrere Strafarten nebeneinander verhängt werden. Dem Bestraften können die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Vor der Bestrafung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Jede Vereinsstrafe ist dem Bestraften schriftlich mitzuteilen. Gegen die Strafe kann der Bestrafte beim Vorstand innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet die Hauptversammlung. Die Entscheidung der Hauptversammlung ist endgültig.

Die Abteilungen sind berechtigt, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eine eigene Disziplinargewalt auszuüben. Das Verfahren und die zulässigen Strafen dürfen den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

  • 18 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.

Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.

Für den Fall der Auflösung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.

Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsvermögen fällt an die Gemeinde Sontheim, die es ausschließlich und unmittelbar für einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportverein zu verwenden hat.

Entsprechendes gilt bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Vereinszwecks.

  • 19 Sonstige Entscheidungen

Die Entscheidung über Fälle, die in den Satzungen nicht behandelt sind, steht der Vorstandschaft zu.

  • 20 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung am 04.04.2008 beschlossen. Sie tritt ab diesem Tage in Kraft. Vorhergehende Satzungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

 

 

Der Nackedeikalender des FVS

Der Nackedei Kalender des FV Sontheim – Jetzt bestellen!
 
Endlich ist er da. Pünktlich zur Vorweihnachtszeit könnt Ihr ab sofort unseren Nackedei Kalender 2021 bestellen.
 

 
Der Ball rollt nicht mehr, kein Torjubel, keine Zuschauer...Schluss damit! Wir bringen wieder rosige Aussichten in Euer Zuhause. Holt Euch unseren Nackedei Kalender und erlebt Fußball von seiner schönsten Seite.
 
Die Fußballer des FV Sontheim haben in der coronabedingten Spielpause einen Nacktkalender erstellt, der Euch in dieser schwierigen Zeit ein Lächeln ins Gesicht zaubern soll. Damit haben es die Jungs sogar bis ins Fernsehen geschafft.
 
 
Mit den Einnahmen möchten wir unseren Verein unterstützen und spenden zudem 1 € pro verkauftem Kalender an eine wohltätige Organisation in unserem Landkreis.
 
 
So holt Ihr Euch den heißbegehrten Kalender:
 
Schickt uns einfach eine E-Mail an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alternativ könnt Ihr uns auch eine Nachricht via Facebook oder Instagram senden (Account: FV Sontheim).
 
 
Folgende Angaben müssen in der Nachricht enthalten sein:
 
-Vor- und Nachnahme
-Bestellmenge
-Lieferoption: Abholung oder Versand*
-Adresse (nur bei Versand)
 
Die Bezahlung ist ausschließlich via Vorkasse möglich. Die Kontodaten für die Bezahlung senden wir Euch nach der Bestellung zu. Mit dem Eingang der Bezahlung garantieren wir Euch eine Lieferung bis Samstag, den 19.12.2020.
 
1 Nackedei Kalender kostet 19,24 € (zzgl. Versand 5,50 €). 
 
Hier noch ein paar zusätzliche Infos:
-Stil: Schwarz/Weiß
-Format: A3 Querformat
-Qualität: Hochwertiges Bilderdruckpapier
 
Wir freuen uns über jede einzelne Bestellung und bedanken uns schonmal bei allen, die unseren Verein in dieser schwierigen Zeit unterstützen!
 
Eure Nackedei Kalenderboys 😊
 
*Falls Ihr in Sontheim, Brenz, Bergenweiler, Bächingen, Niederstotzingen oder Hermaringen wohnt, bringen wir den Kalender auch gerne vor Eure Haustür.
 
 

Ehrungsabend & Helferfest

Nach einem tollen und erfolgreichen Jubiläumswochenende und einem ereignisreichen Jubiläumsspiel gegen die Traditionsmannschaft des 1. FC Heidenheim sagen wir nocheinmal: Save the Date! 

Am Freitag, den 15.11.2024 findet im Jubiläumsjahr noch ein Ehrungsabend in der Gemeindehalle statt. Im Rahmen des Ehrungsabends wird es auch ein kleines Helferfest für alle HelferInnen unseres Festwochenendes geben - In diesem Sinne wollen wir uns wollen wir uns nochmals bei allen HelferInnen bedanken, die uns an und rund unserem Festwochenende unterstützt haben!

Ergebnisse

Ergebnisse KW 16

Herren: 

SF Dorfmerkingen II - FV Sontheim I 1:1 (0:0)

Tor: Daniel Gentner

  

RSV Oggenhausen - FV Sontheim II 0:1 (0:1)

Tor: Steven Färber

 

RSV Oggenhausen res. - FV Sontheim res. 1:1 (0:1)

Tore: Sebastian Mayer

  

Frauen:

SGM Sontheim/Hohenmemmingen SPIELFREI

Tor: -

 

 

Junioren:

A-Junioren: SPIELFREI

B-Junioren: SPIELFREI

B-Juniorinnen: SPIELFREI

CI-Junioren: SPIELFREI

CII-Junioren: SPIELFREI

DI-Junioren: SPIELFREI

DII-Junioren: SPIELFREI

E-Junioren: SPIELFREI

 

 

Ergebnisse der Testspiele Wintervorbereitung 2025 (Aktive Damen & Herren)

Türkspor Heidenheim - FV Sontheim I 1:3 (1:1)

Tore: Jorgo Kentiridis, Joshua Leoff und Tobias Hörger

VFR Jettingen - FV Sontheim I 3:2 (2:0)

Tore: Ruben Ertle und Jorgo Kentiridis

TSG Ehingen - FV Sontheim I 5:3 (2:0)

Tore: Jorgo Kentiridis, Ruben Ertle und Tim Urban

SV Mergelstetten - FV Sontheim II 3:0 (2:0) 

Tore: -

FV Altenstadt - FV Sontheim I 1:4 (1:0)

Tore: Edis Yoldas, Caner Otabasi, Michael Kastler und Daniel Gentner

SV Asselfingen - FV Sontheim I 0:7 (0:2)

Tore: 4x Matthias Schnürch und 3x Jorgo Kentiridis

FV Sontheim II - 1. FC Donzdorf II 6:4 (3:3)

Tore: je 2x Mohammad Mahmoud und Tim Maier, je 1x Sven Seiler und Steven Färber

SGM Sontheim/Hohenmemmingen Frauen - SG Wechingen/Alerheim Frauen 3:0 (2:0)

Tore: Annelie Schön, Tina Straub und LIsa Krempl

SG Fischen-Sonthofen II - FV Sontheim II 1:2 (0:1)

Tore: Theo Funk und Timo Stein

TSV Kottern U23 - FV Sontheim I 5:1 (2:1)

Tor: Jorgo Kentiridis

FV Sontheim I - FC Blaubeuren 0:4 (0:1)

Tore: -

FV Sontheim II - TSV Albeck 0:1 (0:0)

Tore: -

 

 

Ergebnisse der Testspiele Wintervorbereitung 2025 (Junioren)

SGM Oberkochen/Königsbronn A - SGM Sontheim/Hermaringen A 1:4 (0:3)

1. FC Heidenheim 1846 B (w) - FV Sontheim B (w) 7:0 (6:0)

SGM Sontheim/Hermaringen C - SGM Elchingen CI 1:10 (1:5)

SG Bächingen/Medlingen Herren I - SGM Sontheim/Hermaringen A 4:0 (1:0)

FAQs

Hier findet ihr alle FAQs rund um unser Festwochenende. Bei weiteren Fragen sind wir über unsere Social-Media Kanäle, sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

 

Gibt es eine Abendkasse?

Bei unseren Veranstaltungen am Freitag und am Samstag wird es jeweils eine Abendkasse geben. Unsere Ticketpreise an der Abendkasse: Radio 7 Partynacht (Fr) 10€, Helter Skelter (Sa) 26€.

 

Wie lange läuft der Kartenvorverkauf?

Unser Online-Vorverkauf läuft bis einschließlich Samstag, 11.05.2024. Anschließend wird unser Online-Vorverkauf aufgrund des Ticketversands per Post eingestellt. Weitere Ticketanfragen werden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! noch bearbeitet. Unser Vorverkauf im Schreiblädle (Hauptstr. 33, Sontheim) läuft bis einschließlich Do, 16.05.2024 (solange der Vorrat reicht).

 

Gibt es einen Vorverkauf für die Abendveranstaltung am Sonntag?

Nein, für unsere Abendveranstaltung am Sonntag (Die Illertaler) gibt es weder einen Vorverkauf, noch eine Abendkasse. Der Eintritt ist frei. Sollte die maximale Kapazitätsgrenze unseres Festzeltes erreicht sein, kann es zu einem Einlassstop kommen. Wir empfehlen ein frühzeitiges Kommen.

 

Wann beginnt die Veranstaltung am Sonntag?

Am Sonntag gibt es den ganzen Tag ein buntes Programm. Der Gottesdienst beginnt um 9:30 Uhr. Zum feierlichen Abschluss spielen die Illertaler ab 21:00 Uhr.

 

Was ist am Vereinsnachmittag geboten?

Unser Vereinsnachmittag findet am Sonntag ab 14 Uhr in unserem Festzelt statt. Unsere Abteilungen Fußball, Turnen, Gymnastik und Ski bieten euch ein buntes Programm mit verschiedenen Aufführungen.

 

Ist eine Übertragung der Aufsichtspflicht mit einem Muttizettel möglich?

Der Einlass zu unseren Veranstaltungen am Freitag und Samstag ist ab 16 Jahren erlaubt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht ist mit einem Muttizettel und einem gültigen Ausweisdokument an eine volljährige Person möglich. 

 

Ist eine Kartenzahlung im Festzelt möglich?

Nein, eine Kartenzahlung ist nicht möglich. DIe Bezahlung ist ausschließlich mit Bargeld möglich. Nur wenige Meter von unserem Festzelt entfernt gibt es in der Hauptstraße eine Filiale der Sparkasse, sowie der Volksbank.

 

Gibt es Sitzmöglichkeiten bei den Veranstaltungen am Freitag und Samstag?

Ja, ein Teil unseres Festzeltes ist bereits zu den Veranstaltungen am Freitag und Samstag mit Biertischgarnituren aufgestuhlt. Es sind ausreichend Sitzmöglichkeiten vorhanden.

 

Gibt es ein barrierefreies WC?

Neben unseren Klowägen ist ein barrierefreies WC ist in unserer Gemeindehalle direkt neben dem Festzelt vorhanden. Dieses kann bei Bedarf genutzt werden. Weitere Infos erhaltet ihr bei Bedarf direkt vor Ort von unserem Orga-Team.

 

Wie lautet die Adresse des Festplatzes?

Neustraße 28, 89567 Sontheim (Festplatz)

Die Parkplätze befinden sich im Jakob-Häfele-Weg und sind über die Friedhofstraße erreichbar.

 

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Es sind mehrere kostenfreie, ausgeschilderte Parkmöglichkeiten vorhanden. Die Parkmöglichkeiten im Jakob-Häfele-Weg sind über die Friedhofstraße erreichbar. Von den dortigen Parkplätzen ist unser Festzelt zu Fuß, über einen geteerten Weg in 5 Minuten erreichbar. Der Festplatz befindet sich unmittelbar vor der Gemeindehalle. Der Eingang des Festzeltes befindet sich in der Neustraße. In der Neustraße gibt es ein ausgeschildertes Parkverbot - Fahrzeuge, die im Parkverbot stehen, oder Fahrzeuge, welche die Flucht-/Rettungs- und Zufahrtswege blockieren, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Fahrräder können unter Beachtung und Freihaltung der Flucht-/Rettungs-/ und Zufahrtswege neben der Gemeindehalle oder an der Hermann-Eberhardt-Halle abgestellt werden.

Bildquelle: Google Earth

 

Ist das Festzelt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?

Unser Festzelt kann auch mit dem Zug erreicht werden. Vom Bahnhof Sontheim-Brenz sind es ca. 5 min Fußweg zu unserem Festzelt. Von Gleis 2 führt der Weg über den Bergenweiler Weg über die Marienstraße direkt in die Neustraße.

 

Gibt es eine Garderobe?

Es gibt an allen drei Veranstaltungstagen keine Garderobe. Wir bitten euch größere Taschen und Rücksäcke zuhause oder im PKW zu lassen.

 

Können Eintrittskarten zurückgegeben werden?

Nein, unsere Eintrittskarten sind vom Umtausch und der Erstattung gänzlich ausgeschlossen. 

 

Sicherheit und Haftung

Für eure Sicherheit ist neben einem Security-Team auch die DRK Bereitschaft Sontheim vor Ort. Für materielle oder körperliche Schäden, sowie verloren gegangene Gegenstände übernimmt der FV Sontheim als Veranstalter keinerlei Haftung.

 

 

 

 

 

Festschrift

Unsere Festschrift - Ein Jahrhundert voller Leidenschaft
 
Ein Jahrhundert voller Leidenschaft - Unsere Vereinsgeschichte auf rund 130 exklusiv gestalteten Seiten.
Unsere Festschrift zu unserem 100-jährigen Vereinsjubiläum ist derzeit noch im Schreiblädle (Hauptstr. 33) und bei unseren Heimspielen, sowie beim Spiel FV Sontheim - Traditionsmannschaft 1. FC Heidenheim 1846 am 26.07.2024 erhältlich.
 
Auflage: 1200 Stk.
Preis/Stk.: 9,00€
 
Wir bedanken uns bei allen, die uns Bilder, Texte, Zeitungsartikel, usw. für unsere Festschrift zur Verfügung gestellt haben. Ein besonderer Dank geht an Sarah Benz und die Agentur Thoma für die Erstellung der Festschirft und die Gestaltung des Layouts.

 

 

 

FIFA 20 Kreismeisterschaft (inoffiziell)

💥⚽️🎮🏆

In der fußballfreien Zeit wollen unsere Aktiven nicht auf Fußball und Teamgeist verzichten - so hat die TSG Nattheim eine Kreismeisterschaft auf der Konsole ausgerufen, wo man sich zumindest virtuell mit den anderen Teams duelliert.

Stream:

Ihr könnt unsere Spiele live verfolgen. Alle Infos und die Links findet ihr auf unserer Facebookseite.

 

 

Aktuelles:

1. Spieltag:

Überragender Start! Am ersten Spieltag konnte unser Team beide Spiele für sich entscheiden und 6 Punkte nach Hause bringen. Im ersten Spiel wurden die Bayernbazis am Ende mit 4:0 besiegt. Im zweiten Spiel stand ein 3:2 Sieg gegen die TSG Nattheim zu Buche.

 

2. Spieltag:

Mit einem Sieg und einem Unentschieden sind unsere Jungs weiterhin auf einem guten Weg. Spieler des Spieltags ist eindeutig unser Murat 'Gerhard' Sen.

Zudem sehr erfreulich:
Mit über 50 Zuschauer waren zwischenzeitlich mehr Personen in unserem Stream als bei so manchem hochdotierten Landesligateam auf dem Sportplatz😉

 

3. Spieltag:

Zuerst Top, dann Flop!

Mit einem Sieg und einer deutlichen Niederlage schließen unsere Jungs die Gruppenphase ab. Unsere Jungs stehen im Viertelfinale!

 

K.O.-Runde:

Viertelfinale: MENTALITÄTSMONSTER!

💥💥 Bu Bu Buckowitch!💥💥

Unser Team löst nach 0:2 Rückstand noch das Ticket fürs Halbfinale!

Man of the Match: Johannes Buck(owitch)!
Er rettete uns ins Entscheidungsspiel und bestritt dann alle:
Das erste Entscheidungsspiel endete 2:2.
Das zweite Entscheidungsspiel endete 1:1.
Das dritte Entscheidungsspiel endete 4:4.

Das vierte Entscheidungsspiel konnte Jo Buck 'Buckowitch' per Golden Goal dann schließlich für uns entscheiden! Somit stehen unsere Jungs gegen den SV Neresheim im Halbfinale!

Halbfinale: ENDSTATION

Schluss, aus und vorbei. Wie bitter ist das denn?

Nachdem in den regulären Spielen kein Gewinner ermittelt werden konnte (2:2) müssen wir uns im Entscheidungsspiel denkbar knapp geschlagen geben.

Damit verabschieden wir uns im Halbfinale.

Dennoch können wir mit einer Menge Stolz auf unser erstes eSport-Turnier zurückblicken.
In dieser Truppe steckt ein enormes Potential, welches wir in Zukunft hoffentlich noch öfters bewundern dürfen.

 

Pressestimmen und Kabinengeflüster nach dem Turnier:

Natürlich wollen wir euch die gestrigen Schlagzeilen und Reaktionen unserer Spieler nicht vorenthalten:

La Gazzetta dello Sport:
"Jo Buckowitch - Nerven aus Stahl"

MARCA:
"FVS - Das Unmögliche möglich gemacht"

THE SUN:
"FV Sontheim eSport Team - Gewinner der Herzen!"

L'EQUIPE:
"Was ein Drama! Barcelona 1999, München 2012 und heute Sontheim."

Jonas Horsch: „Das haben die Neresheimer clever gemacht. Die Klostermauer hochgezogen und Konter gefahren.“

Jorgo Kenitiridis: „Ein Glück sind wir in der Gruppe dritter geworden, sonst wären wir schon gegen Herbrechtingen im Viertelfinale rausgeflogen.“

Ernesto: „Kann kurzfristig für mich jemand einspringen? Ich erwarte gleich weiblichen Besuch!“

 

 

 

Ergebnisse & Zusammenstellung unserer eSport-Teams:

 

Fussball AH

Unser Ansprechpartner: Dieter Lindenmayer (0176 19376183) , E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Training: Donnerstag 19.00 Uhr

Trainingsort: Sontheim

 

FVS-Vereinschallenge: Gemeinsam einmal um die Welt

Wie lange brauchen WIR als Verein die Welt zu umrunden?

- Start der Vereinschallenge: 01.02.2021
- Ziel der Vereinschallenge: Die Welt (ca. 46.000km) gemeinsam einmal zu umrunden

- Alle Abteilungen (Fußball, Turnen, Gymnastik, Ski) sammeln gemeinsam in ihren Mannschaften/Gruppen Kilometer. Egal ob joggen, Fahrrad fahren, oder sonstige Aktivitäten - es zählt jeder Kilometer, der ohne Motor zurückgelegt wurde.

- Der aktuelle Kilometerstand wird wöchentlich in unseren Social Media Kanälen (Whatsapp, Facebook, Instagram, Homepage) bekannt gegeben.

Egal ob jung oder alt, groß oder klein - Ein Verein, ein Ziel!

#vereinschallenge #fvsumdiewelt

Vereinschallenge: "Gemeinsam einmal um die Welt" (facebook.com)

 

 

 

+++Wochenergbnis KW 5+++

Zwischenstand unserer Vereinschallenge:
Unsere Jungs und Mädels waren fleißig und wir freuen uns, euch das erste Wochenergebnis präsentieren zu dürfen.
Nachdem wir gemeinsam in unserem wunderschönen Dorf in östliche Richtung gestartet sind führte unser Weg an Ingolstadt vorbei und nachdem wir durch Prag gelaufen sind haben wir die Elbe im Norden Tschechiens überquert. Von dort aus ging es für uns über Polen und Weißrussland in die russische Hauptstadt Moskau. Ein paar Kilometer weiter liegt die Stadt Zvanka - dort werden wir nach tollen 3040 Kilometern bei eisigen Temperaturen unseren ersten "Zwischenstopp" einlegen.
 
Ist möglicherweise ein Bild von Karte und Text „Sontheim Zvanka Î. Wochenergebnis (KW5) Abteilung Fußball: 1633 km Abteilung Turnen: 1194 km Abteilung Ski: 213 km Gesamtkilometerstand: 3040 km“
 
 
 
 

+++Zwischenstand Woche 2 (KW 6)+++

Nach unserem ersten "Zwischenstopp" in der russischen Stadt Zvanka führte unser Weg eine ganze Weile am kaspischen Meer entlang. Vom Norden Afghanistans ging es dann an Kabul vorbei nach Pakistan. In Pakistan durchquerten wir wir einige große Städte wie beispielsweise Islamabad und Lahore, bis wir letztendlich in Neu-Delhi in Indien angekommen sind. Von dort aus ging es noch ein Stückchen weiter und wir befinden uns nach insgesamt 8979 Kilometern in der Stadt Nargho, welche sich an der nepalesisch-indischen Grenze und knapp 170 km südlich vom Mount Everst liegt.

Auch die Gemeinschaft mit anderen Vereinen und "Dorfpromis" spielt bei unserer Vereinschallenge eine große Rolle. Wir bedanken uns bei Familie Elsholz (118 km) und dem TC Niederstotzingen (725 km) für eure gesammelten Kilometer in der vergangenen Woche!💪😊

In dieser Woche freuen wir uns über die Unterstützung vom TV 💛🖤Unser Vorstand Lars Mack nimmt im Gegenzug die Herausforderung des TV Brenz an und tritt in der Challenge des TV Brenz "Schlag den Vorstand" gegen den Vorstand des TV Brenz an.💪


Ist möglicherweise ein Bild von Himmel, Schnee und Text „Zwischenstand Woche 2 (08.02.-14.02.2021) Abteilung Fußball: 2455,5 km Abteilung Turnen: 1876 km Abteilung Ski: 764 km Special Guests: SontheimanderBrenz derBenz 11.820h Familie Elsholz 118 km TC Niederstotzingen 725 km Neu-Delhio-o FVS.B Wochenergebnis: 5939 km Gesamtkilometerstand 8979 km“
 
 
 
 
+++Zwischenstand Woche 3 (KW 7)+++

Vereinschallenge Zwischenstand Woche 3💪😃

Unsere Jungs und Mädels sind weiterhin fleißig!🔝💯😊

In der vergangenen Woche mussten wir auf unserer Reise um die Welt zum ersten Mal das Festland verlassen. Nach unserem zweiten Zwischenstopp in Nargho in Nepal ging es weiter im südlichen Himalaya. Die nächste größere Stadt, die wir erreichten war Mandalay und über Thailand kamen wir schließlich nach Vietnam. An der dortigen Küste nahe der Hauptstadt Hanoi legten wir 417 Kilometer als Wasserläufer über das südchinesische Meer in die Stadt Taiwan zurück. Nach einer kurzen Besichtigung der Elefantenfelsen und der goldenen Wasserfälle stachen wir in Nanya erneut hinaus auf hohe See. Nachdem wir von Nagasaki über das gesamte japanische Festland aufgebrochen waren, kamen wir nach einer kurzen Überfahrt mit der Fähre nach Nemuro. Nun liegt unser nächster Zwischenstopp nach hervorragenden 9.020 Kilometern mitten im Pazifik - d.h. weiterhin fleißig Kilometer sammeln, damit wir Ende der nächsten Woche hoffentlich wieder trockenen Boden unter den Füßen 😅🙈

Wir bedanken uns in dieser Woche bei unserem Bürgermeister und seiner Familie für tolle 308 gesammelte Kilometer🙂.

Ein großer Dank geht auch an den TV Brenz Handball - Fanpage für bockstarke 3.245 zurückgelegte Kilometer!🖤💛💪

Einen kurzen Rückblick über die gesammelten Kilometer des TVB findet ihr in diesem Video: Facebook

In der Challenge des TVB "Schlag den Vorstand" trat unser Vorstand Lars Mack in der vergangenen Woche gegen Christian Bausch (Vorstand TVB) an. In einem spannenden Spiel mit Fragen "All about Soda" musste sich unser Lars am Ende leider knapp geschlagen geben. Wir bedanken uns für die Herausforderung!😄
Das Video könnt ihr auf YouTube nochmals in voller Länge genießen: 

(15) Schlag den Vorstand - Special - YouTube
❤️🖤💛💪

#bettertogether #fvsumdiewelt #challenge #EinVereinEinZiel


Ist möglicherweise ein Bild von Text „ZWISCHENSTAND WOCHE 3 SPECIAL GUESTS: ABTEILUNG FUBBALL: 2.714 KM FAMILIE KRAUT 308 KM ABTEILUNG TURNEN: 2.089 KM TV BRENZ3.245 KM ABTEILUNG SKI: 641 KM Sonstige 100 KM GESAMMELTE KILOMETER IN WOCHE 3:9.020 KM GESAMTKILOMETERSTAND:17.999K KM FVSE SCHLAG VORSTAND“
 
 
 
 
+++Zwischenstand Woche 4 (KW 8)+++

Vereinschallenge Zwischenstand Woche 4🌎🖤❤️

Bereits seit einem Monat befinden sich unsere Jungs und Mädels auf dem Weg die Welt zu umrunden. Aufgrund einer intensiven Schwimmeinheit durch den Pazifik hat sich das Wochenergebnis der vergangenen Woche etwas verspätet.😅🏊🙈Jedoch freuen wir uns, dass wir euch mitteilen können, dass wir nach dieser intensiven Einheit wieder trockenen Boden unter den Füßen haben.💪😊
Unsere Reise führte über Vancouver, der drittgrößten Metropole Kanadas in die Vereinigten Staaten nach Seattle. Von dort aus werden wir unsere Reise in dieser Woche gemeinsam mit dem TC Sontheim🎾und dem Türkisch-Islamischen Kulturverein Sontheim fortsetzen. Wir freuen uns auf eure Unterstützung und auf eine hoffentlich etwas weniger ausdauerintensive Trainingswoche auf dem Festland.😄


Ist möglicherweise ein Bild von Karte, Himmel und Text „Zwischenstand Woche Abteilung Fußball: 2.993 km Abteilung Turnen: 2.201 km Abteilung Ski: 1.088 km Sonstige: 314 km Wochenergebnis: 6.596 km Gesamtkilometerstand: 24.595 km“